Fleisch und Fleischprodukte keine Informationen vorhanden
Milch und Milchprodukte Markt in Bearbeitung oder teilweise offen
Rindergenetik Markt offen
Tiernahrung Markt offen

Australien

Es gibt momentan validierte Gesundheitsbescheinigungen für den Export von Milchprodukten und Rindersamen. Die Gesundheitsbescheinigung für Milchprodukte wurde Ende August 2021 aktualisiert und der Export von Milchprodukten ist also möglich (ausser bei einigen Käsesorten).

Allgemeine Informationen

Export von Milch und Milchprodukten

Die Gesundheitsbescheinigung für Milchprodukte wurde Ende August 2021 aktualisiert, um die Möglichkeit zu schaffen, 1) Käse aus nicht pasteurisierter Milch und 2) Käse aus Ziegen- und Schafsmilch zu exportieren.

Käse, der keiner Wärmebehandlung unterzogen wurde und daher von der australischen Gesetzgebung als „Rohmilchkäse“ definiert wird (Definition hier verfügbar), kann immer nicht mit der aktuellen Gesundheitsbescheinigung exportiert werden. Das Land, das Rohmilchkäse nach Australien exportieren möchte, benötigt eine spezielle Genehmigung der australischen Behörde. Die Schweizer Behörden prüfen derzeit die Möglichkeit, diese Genehmigung zu erhalten.

Hier als Übersicht die Wärmebehandlungen mit den jeweiligen Exportmöglichkeiten:

Wärmebehandlung Bisher verwendete Dokumente (gültig bis zum 19.10.2021) Ab sofort zu verwendende Dokumente

Pasteurisation *

 

UHT

L-2018-08 Veterinary health certificate for the exportation of dairy products of bovine origin intended for human consumption from Switzerland to Australia (nicht mehr publiziert) L-2021-04 health certificate for exporting dairy products of bovine origin, cheese (excluding raw milk cheese) and butter for human consumption from Switzerland to Australia

Thermisation with additional measures *

High temperature curd cook with additional measures *

L-9901 Sanitary certificate for exportation of cheese and butter to Australia (nicht mehr publiziert)

+ Importer declaration for cheese made from unpasteurised milk

L-2021-04 health certificate for exporting dairy products of bovine origin, cheese (excluding raw milk cheese) and butter for human consumption from Switzerland to Australia
+ Importer declaration for cheese made from unpasteurised milk
Raw-milk * Nicht möglich Bescheinigung noch in Verhandlung

* Nach australischer Definition

Export von Rindergenetik

Alle Schweizer Betriebe, die Rindersamen nach Australien exportieren wollen, können dies mit der entsprechenden spezifischen Gesundheitsbescheinigung tun (siehe in «Allgemeine Informationen, Gesundheitsbescheinigungen»).

Export von Tiernahrung

Die Ausfuhr steht allen exportierenden Betrieben offen, ohne dass zuvor ein zwischen Australien und der Schweiz ausgehandeltes Veterinärzertifikat für die Ausfuhr vorliegt. Die genauen Einfuhrbedingungen können über das australische Tool BICON eingesehen werden.
Gemäss diesem Tool muss der Importeur eine Einfuhrbewilligung („import permit“) bei den australischen Behörden einholen, um Tiernahrung exportieren zu können. Dazu muss der Schweizer Exporteur die in der Checkliste genannten Dokumente (entweder die für „Canned / retorted pet food“ oder „Dry or semi moist pet food“) und einen ausgefüllten Fragebogen (den für den „manufacturer“ oder/und für die „third-party facility“ – mit dem Importeur abzuklären) vorlegen.
Non-commodity cargo clearance könnte ebenfalls erforderlich sein.

BSE-bezogene Bedingungen:
Das Material von Rindern, das in Tiernahrung enthalten sein darf, hängt vom BSE-Status des Landes ab, aus dem das Material stammt.
Der Status der einzelnen Länder kann hier eingesehen werden.