Die Behörde Hong Kongs (Centre for Food Safety, CFS) plant, den Prozess für die Registrierung von Schweizer Exportbetrieben von Schweinefleisch anzupassen. Betriebe, die nach Hong Kong exportieren möchten, müssen neu durch die Schweizer Behörden in Hong Kong gemeldet werden. Ab dem 1. Januar 2024 gilt dann die neue Liste der Schweinefleischbetriebe für den Export nach Hongkong.
Das Anmeldeformular ist hier zu finden und die Prozedur weiter unten beschrieben.
Schweinefleisch: Einige Schweinebetriebe sind bereits zugelassen. Für den Export von gefrorenem und gekühltem Schweinefleisch nach Hong Kong gelten besondere Bedingungen (siehe unten). Bitte beachten Sie, dass alle Schweinefleischbetriebe, die nach Hong Kong exportieren möchten, bei Hong Kong Centre for Food Safety (CFS) neu registriert werden müssen (siehe Prozessänderung auf der linke Seite).
Rindfleisch & Geflügel: Der Export von Rindfleisch und Geflügelfleisch ist für Schweizer Betriebe momentan nicht möglich. Die Marktöffnungsprozesse sind in Bearbeitung und erfordern Inspektionen durch die Behörden von Hong Kong. Diese können je nach Entscheid von Hong Kong entweder als Inspektionen vor Ort oder per Video erfolgen.
Schweizer Betriebe, die Milchprodukte nach Hong Kong exportieren wollen, können dies mit der entsprechenden spezifischen Gesundheitsbescheinigung tun (siehe in «Allgemeine Informationen, Gesundheitsbescheinigungen»).