Die Schweinefleischbetriebe, die in die Liste der zugelassenen Betriebe in Hong Kong aufgenommen werden wollen, sollen einen Fragebogen beantworten. Zusätzlich müssen ein Videos, das die Einrichtungen für die hygienische Schlachtung / Handhabung/ Verarbeitung/ Erzeugung/ Lagerung/ Transport zeigt, sowie amtliche Inspektionsberichte, Details der Laboruntersuchungsprogramme und deren Ergebnisse der letzten zwei Jahre usw. für die Beurteilung durch die Behörden von Hongkong eingereicht werden, bevor eine formelle Zulassung erteilt wird.
Das Gleiche gilt für Betriebe, die ihre Angaben auf der Liste ändern wollen, da die Genehmigung von Hong Kong erforderlich ist.
Bei Fragen bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Schweinefleisch: Einige Schweinebetriebe sind bereits zugelassen. Für den Export von gefrorenem und gekühltem Schweinefleisch nach Hong Kong gelten besondere Bedingungen. Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2024 die neue Liste der Schweinefleischbetriebe für den Export nach Hongkong gilt.
Rindfleisch & Geflügel: Der Export von Rindfleisch und Geflügelfleisch ist für Schweizer Betriebe momentan nicht möglich. Die Marktöffnungsprozesse sind in Bearbeitung und erfordern Inspektionen durch die Behörden von Hong Kong. Diese können je nach Entscheid von Hong Kong entweder als Inspektionen vor Ort oder per Video erfolgen.
Schweizer Betriebe, die Milchprodukte nach Hong Kong exportieren wollen, können dies mit der entsprechenden spezifischen Gesundheitsbescheinigung tun (siehe in «Allgemeine Informationen, Gesundheitsbescheinigungen»).