Schweinefleisch: Einige Schweinebetriebe sind bereits zugelassen. Für den Export von gefrorenem und gekühltem Schweinefleisch nach Hong Kong gelten besondere Bedingungen (siehe unten).
Rindfleisch & Geflügel: Der Export von Rindfleisch und Geflügelfleisch ist für Schweizer Betriebe momentan nicht möglich. Die Marktöffnungsprozesse sind in Bearbeitung und erfordern Inspektionen durch die Behörden von Hong Kong. Diese können je nach Entscheid von Hong Kong entweder als Inspektionen vor Ort oder per Video erfolgen.
Schweizer Betriebe, die Milchprodukte nach Hong Kong exportieren wollen, können dies mit der entsprechenden spezifischen Gesundheitsbescheinigung tun (siehe in «Allgemeine Informationen, Gesundheitsbescheinigungen»).