Seit dem 1. Januar 2022 sind zwei neue Verordnungen (Dekret 248, Dekret 249) zur Registrierung von Lebensmittelherstellern, die nach China exportieren, in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde ein neues Online-Registrierungssystem CIFER (China Import Food Enterprises Registration) eingeführt.
Alle noch nicht zugelassenen Lebensmittelbetriebe, die nach China exportieren möchten, müssen ihren Zulassungsantrag über CIFER stellen. Die Zulassung ist, ab Registrierungsdatum, jeweils für 5 Jahre gültig.
Alle bereits zugelassenen Lebensmittelbetriebe, müssen:
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BLV (siehe unter «Länderspezifische Gesundheitsbescheinigungen und Informationen, China»)
Schweinefleisch: Einige Schweinefleischprodukte und Schweinefleischbetriebe sind bereits zugelassen und bei GACC registriert. Die PAE unterstützt die Fleischbetriebe sowie die betroffenen Kantone und koordiniert den Registrierungsprozess. Für weitere Informationen nehmen Sie mit uns bitte Kontakt auf.
Geflügel- & Rindfleisch: Der Export von Geflügel- und Rindfleisch ist für Schweizer Betriebe momentan nicht möglich. Die Marktöffnungsprozesse für den Export von diesen beiden Produkten sind jedoch derzeit in Bearbeitung.
Alle Betriebe, die Milchprodukten nach China exportieren, müssen von der chinesischen Behörde GACC (General Administration of Customs China) registriert werden. Weitere Informationen sehen Sie oben in «Allgemeine Informationen».
Der Export von Rindersamen ist für Schweizer Betriebe momentan nicht möglich. Der Marktöffnungsprozess für den Export von Rindersamen ist in Bearbeitung.
Die Schweiz befindet sich momentan nicht auf der Liste der zugelassenen Länder für den Export von Heimtiernahrung nach China – die Schweiz und China haben kein „Protokoll auf Länderebene“ für Schweizer Heimtiernahrung-Exporte nach China unterzeichnet, da kein offizieller Antrag von Schweizer Betrieben eingereicht wurde.
Neben der Zulassung auf Länderebene ist parallel auch eine Registrierung der einzelnen Betrieben bei GACC erforderlich. Die Registrierungsprozess dauert etwa 1-3 Jahre und die Zulassung ist 5 Jahre lang gültig. Für normale Export muss der Betrieb auch eine weitere Registrierung der einzelnen Produkte beim Ministry of Agriculure and Rural Affairs (MARA) selbst und ohne Beteiligung der Schweizer Behörden vornehmen.
Cross Border E-Commerce braucht nur das Länderprotokoll China- Schweiz und die GACC – Registrierung.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.