Seit dem 1. Januar 2022 sind zwei neue Verordnungen (Dekret 248, Dekret 249) zur Registrierung von Lebensmittelherstellern, die nach China exportieren, in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde ein neues Online-Registrierungssystem CIFER (China Import Food Enterprises Registration) eingeführt.
Alle noch nicht zugelassenen Lebensmittelbetriebe, die nach China exportieren möchten, müssen ihren Zulassungsantrag über CIFER stellen. Die Zulassung ist, ab Registrierungsdatum, jeweils für 5 Jahre gültig.
Alle bereits zugelassenen Lebensmittelbetriebe, müssen:
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BLV (siehe unter «Länderspezifische Gesundheitsbescheinigungen und Informationen, China»)
Schweinefleisch: Einige Schweinefleischprodukte und Schweinefleischbetriebe sind bereits zugelassen und bei GACC registriert. Im Jahr 2022 findet eine neue Antragsrunde für weitere Schweinefleischbetriebe statt. Die PAE unterstützt die Fleischbetriebe sowie die betroffenen Kantone und koordiniert den Registrierungsprozess. Für weitere Informationen nehmen Sie mit uns bitte Kontakt auf.
Geflügel- & Rindfleisch: Der Export von Geflügel- und Rindfleisch ist für Schweizer Betriebe momentan nicht möglich. Die Marktöffnungsprozesse für den Export von diesen beiden Produkten sind jedoch derzeit in Bearbeitung.
Alle Betriebe, die Milchprodukten nach China exportieren, müssen von der chinesischen Behörde GACC (General Administration of Customs China) registriert werden. Weitere Informationen sehen Sie oben in «Allgemeine Informationen».
Der Export von Rindersamen ist für Schweizer Betriebe momentan nicht möglich. Der Marktöffnungsprozess für den Export von Rindersamen ist in Bearbeitung.
Die schriftliche Evaluationsphase wurde erfolgreich abgeschlossen. Der nächste Schritt ist somit die Vor-Ort-Inspektion durch die chinesischen Behörden. Diese wird erst stattfinden, wenn die Bedingungen für internationale Reisen von China nach anderen Ländern dies wieder zulassen.
Der Export von Tiernahrung ist für Schweizer Betriebe momentan nicht möglich.
Allgemeiner Export: Länderprotokoll China- Schweiz, GACC-Registrierung und MoARA-Registrierung (Registrierung der einzelnen Produkte beim Ministry of Agriculture and Rural Affairs. Diese Registrierung muss von den einzelnen Firmen selber vorgenommen werden und geschieht ohne Beteiligung der Schweizer Behörden) erforderlich.
Grenzüberschreitender E-Commerce: Nur Länderprotokoll China- Schweiz und GACC – Registrierung erforderlich.
Die Schweiz befindet sich momentan nicht auf der Liste der zugelassenen Länder für den Export von Tiernahrung nach China. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.