Ein neuer Zulassungsantrag für weitere Schweinefleischbetriebe ist in Bearbeitung. Für weitere Informationen nehmen Sie mit uns bitte Kontakt auf.
Der Betriebe sollte sich bei den kantonalen Behörden melden.
Schweinefleisch: Einige Schweinefleischprodukte und Schweinefleischbetriebe sind bereits zugelassen und bei GACC registriert. Im Jahr 2022 findet eine neue Antragsrunde für weitere Schweinefleischbetriebe statt. Die PAE unterstützt die Fleischbetriebe sowie die betroffenen Kantone und koordiniert den Registrierungsprozess.
Geflügel- & Rindfleisch: Der Export von Geflügel- und Rindfleisch ist für Schweizer Betriebe momentan nicht möglich. Die Marktöffnungsprozesse für den Export von diesen beiden Produkten sind jedoch derzeit in Bearbeitung.
Alle Betriebe, die Milchprodukten und Säuglingsanfangsnahrung exportieren, müssen von der chinesischen Behörde GACC (General Administration of Customs China) registriert werden. Die Registrierung ist fünf Jahre gültig und der Antrag zur Re-registrierung muss 3-6 Monate vor dem Ablaufdatum im Cifer Online-Registrierungssystem eingereicht werden.
Der Export von Rindersamen ist für Schweizer Betriebe momentan nicht möglich. Der Marktöffnungsprozess für den Export von Rindersamen ist in Bearbeitung.
Der Export von Tiernahrung ist für Schweizer Betriebe momentan nicht möglich. Die Schweiz befindet sich momentan nicht auf der Liste der zugelassenen Länder für den Export von Tiernahrung nach China. Neben der Länderzulassung ist parallel auch eine weitere Registrierung der einzelnen Produkte beim Ministry of Agriculture and Rural Affairs (MARA) erforderlich. Diese Registrierung muss von den einzelnen Firmen selber vorgenommen werden und geschieht ohne Beteiligung der Schweizer Behörden.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.