Fleisch und Fleischprodukte Markt geschlossen
Milch und Milchprodukte Markt in Bearbeitung oder teilweise offen
Rindergenetik Markt geschlossen
Tiernahrung Markt offen

Indien

Die indischen Behörden FSSAI (Food Safety and Standard Authority of India) hat darüber informiert, dass ab dem 1. Februar 2023 ausländische Lebensmittelherstellungsbetriebe sich über ihre nationalen Behörden bei FSSAI registrieren lassen müssen.

Registrierung von ausländischen Betrieben

Am 10. Oktober 2022 hat die FSSAI das Registrierungsprozess von ausländischer Lebensmittelhersteller angepasst. Betriebe, welche die folgenden Lebensmittelkategorien nach Indien exportieren möchten, müssen neu, ab dem 1. Februar 2023,  durch die Schweizer Behörden in Indien gemeldet werden:

  • Milch und Milchprodukte
  • Fleisch und Fleischprodukte
  • Eipulver
  • Säuglingsnahrung
  • Nutraceuticals

Das Anmeldeformular ist hier zu finden und die Prozedur weiter unten beschrieben.

1
Betriebe
Füllen das Formular aus und senden es an ihre zuständigen Kantone
2
Kantone
Überprüfen, genehmigen die Angaben und leiten das Formular an die PAE weiter
3
PAE
Erstellt die Liste der interessierten Betriebe und leitet diese an das BLV weiter
4
BLV
Sendet die Liste offiziell an FSSAI und veröffentlicht sie

Gesundheitsbescheinigungen

Indien hat neue Importbedingungen für Schweinefleisch-, Fisch- und Milchprodukte definiert. Somit müssen neue Gesundheitsbescheinigungen zwischen der Schweiz und Indien verhandelt werden. 

Für weitere Informationen: info@pae-pea.ch

Allgemeine Informationen

Liste der registrierten CH-Betriebe für den Export nach Indien

Export von Milch und Milchprodukten

Die indischen Behörden haben neue Einfuhrbedingungen veröffentlicht. Diese neuen Regelungen Indiens wurden von der PAE mit Hilfe einzelner Schweizer Milchbetriebe analysiert und mit der Schweizer Gesetzgebung verglichen. Die Ergebnisse zeigen, dass Unterschiede zwischen den beiden Systemen vorhanden sind. Basierend auf diese GAP-Analyse, haben die Verhandlungen zwischen der Schweiz und Indien angefangen.

Die indische Behörde FSSAI hat am 03.01.2024 eine neue Notifikation veröffentlicht. In dieser Nachricht wird gemeldet, dass die neuen Anforderungen für den Export von Milch und Milchprodukten erst ab 30.06.2024 in Kraft treten werden. Die Gesundheitsbescheinigung für die Ausfuhr von Milchprodukten nach Indien (M-2013-02) ist somit noch gültig (siehe oben unter „Gesundheitbescheinigungen“).

Aufgrund der laufenden Änderungen, wird dringend empfohlen, bei jedem geplanten Export nach Indien noch einmal alle Details (inkl. Bescheinigung) mit dem Importeur abzuklären. 

Darüber hinaus ist es wichtig anzumerken, dass alle Unternehmen, die Milchprodukte nach Indien exportieren möchten, ab dem 1. Februar 2023 bei der FSSAI registriert werden müssen (siehe Registrierungsprozess).

Export von Tiernahrung

Der Markt ist geöffnet und die entsprechende Ausfuhrbescheinigung auf der Website des BLV verfügbar (siehe unter „Länderspezifische Gesundheitsbescheinigungen und Informationen, Indien“).

Bitte beachten Sie, dass Heimtierfutter, das für den Export nach Indien zugelassen ist, keine von Wiederkäuern stammenden Zutaten enthalten darf. Die wenigen akzeptierten Ausnahmen sind unter Punkt II.4 der Ausfuhrbescheinigung beschrieben.