Fleisch und Fleischprodukte Markt in Bearbeitung oder teilweise offen
Milch und Milchprodukte Markt offen
Rindersamen Markt offen
Tiernahrung Markt in Bearbeitung oder teilweise offen

Russland

Für einzelne Produkten der Mitglieder der PAE sind die Märkte offen – der Export von Fleischprodukten, Milchprodukten und Tiernahrung ist somit teilweise möglich. Der Export von Rindersamen ist derzeit nicht möglich. Alle Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs exportieren, müssen von der russischen Behörde Rosselkhoznadzor registriert werden.

Allgemeiner Prozess

Neue Registrierungsanträge können einmal pro Jahr gestellt werden. Der Betrieb muss die kantonale Inspektion gemäss der Gesetzgebung der EAWU / Russland durchlaufen und bestehen. Der Inspektionsbericht muss bis zum 31. Oktober beim BLV eingehen. Für die Registrierung ist grundsätzlich eine Vor-Ort-Inspektion durch die russischen Behörden erforderlich.

Allgemeine Informationen

Export von Fleisch und Fleischprodukten

Fleischerzeugnisse, die derzeit exportiert werden können:

  • Dosenfleisch, Würste und andere verarbeitete Fleischprodukte
  • Schweinefleisch und -erzeugnisse

Nur von Rosselkhoznadzor registrierte Betriebe können Fleischprodukten nach Russland exportieren. Die Genehmigung ist in der Regel für 1 Jahr gültig.

Für Fleischprodukte wurde eine GAP-Analyse (Analyse der Unterschiede zwischen der Schweizer Gesetzgebung und derjenigen der EAWU / Russland) erstellt. Auf deren Grundlage wurden Richtlinien und Checklisten für Inspektionen erstellt. Das jährliche Verfahren zur Anmeldung von Betrieben bei den russischen Behörden (Weiterleitung von Konformitätserklärungen und Inspektionsberichten) unterliegt der Zuständigkeit des BLV.

Export von Milch und Milchprodukten

Nur von Rosselkhoznadzor registrierte Betriebe können Milchprodukten nach Russland exportieren. Die Genehmigung ist in der Regel für 1 Jahr gültig.

Für Milchprodukte wurde eine GAP-Analyse (Analyse der Unterschiede zwischen der Schweizer Gesetzgebung und derjenigen der EAWU / Russland) erstellt. Auf deren Grundlage wurden Richtlinien und Checklisten für Inspektionen erstellt. Das jährliche Verfahren zur Anmeldung von Betrieben bei den russischen Behörden (Weiterleitung von Konformitätserklärungen und Inspektionsberichten) unterliegt der Zuständigkeit des BLV.

Export von Rindersamen

Es muss immer sichergestellt werden, dass der letzte Fall von Blauzungenkrankheit mehr als 24 Monate zurückliegt, damit die Veterinärbescheinigung verwendet und das Rindersamen exportiert werden kann.

Export von Tiernahrung

Derzeit existieren bereits Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr von Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs aus der Schweiz in die EAWU. Die Ausfuhr von pflanzlichen Futtermitteln nach Russland ist ohne weitere Bedingungen möglich. Die Ausfuhr von Futtermitteln mit tierischen Komponenten ist hingegen registrationspflichtig, wobei zwingend vom exportieren Betrieb nachgewiesen werden muss, dass die russischen Gesetzesgrundlagen eingehalten werden. Dazu ist eine Inspektion nach russischem Recht durch die kantonalen Veterinärbehörden nötig (wie für Milch- und Fleischbetriebe). Zurzeit ist aber noch keine spezifische GAP Analyse der rechtlichen Unterschiede zwischen der Schweiz und Russland für den Bereich der Heimtiernahrung/Pet Food erstellt worden.