Neue Registrierungsanträge können einmal pro Jahr gestellt werden. Der Betrieb muss die kantonale Inspektion gemäss der Gesetzgebung der EAWU / Russland durchlaufen und bestehen. Der Inspektionsbericht muss bis zum 31. Oktober beim BLV eingehen. Für die Registrierung ist grundsätzlich eine Vor-Ort-Inspektion durch die russischen Behörden erforderlich.
Fleischerzeugnisse, die derzeit exportiert werden können:
Nur von Rosselkhoznadzor registrierte Betriebe können Fleischprodukten nach Russland exportieren. Die Genehmigung ist in der Regel für 1 Jahr gültig.
Für Fleischprodukte wurde eine GAP-Analyse (Analyse der Unterschiede zwischen der Schweizer Gesetzgebung und derjenigen der EAWU / Russland) erstellt. Auf deren Grundlage wurden Richtlinien und Checklisten für Inspektionen erstellt. Das jährliche Verfahren zur Anmeldung von Betrieben bei den russischen Behörden (Weiterleitung von Konformitätserklärungen und Inspektionsberichten) unterliegt der Zuständigkeit des BLV.
Nur von Rosselkhoznadzor registrierte Betriebe können Milchprodukten nach Russland exportieren. Die Genehmigung ist in der Regel für 1 Jahr gültig.
Für Milchprodukte wurde eine GAP-Analyse (Analyse der Unterschiede zwischen der Schweizer Gesetzgebung und derjenigen der EAWU / Russland) erstellt. Auf deren Grundlage wurden Richtlinien und Checklisten für Inspektionen erstellt. Das jährliche Verfahren zur Anmeldung von Betrieben bei den russischen Behörden (Weiterleitung von Konformitätserklärungen und Inspektionsberichten) unterliegt der Zuständigkeit des BLV.
Es muss immer sichergestellt werden, dass der letzte Fall von Blauzungenkrankheit mehr als 24 Monate zurückliegt, damit die Veterinärbescheinigung verwendet und das Rindersamen exportiert werden kann.
Derzeit existieren bereits Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr von Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs aus der Schweiz in die EAWU. Die Ausfuhr von pflanzlichen Futtermitteln nach Russland ist ohne weitere Bedingungen möglich. Die Ausfuhr von Futtermitteln mit tierischen Komponenten ist hingegen registrationspflichtig, wobei zwingend vom exportieren Betrieb nachgewiesen werden muss, dass die russischen Gesetzesgrundlagen eingehalten werden. Dazu ist eine Inspektion nach russischem Recht durch die kantonalen Veterinärbehörden nötig (wie für Milch- und Fleischbetriebe). Zurzeit ist aber noch keine spezifische GAP Analyse der rechtlichen Unterschiede zwischen der Schweiz und Russland für den Bereich der Heimtiernahrung/Pet Food erstellt worden.