Fleisch und Fleischprodukte keine Informationen vorhanden
Milch und Milchprodukte Markt in Bearbeitung oder teilweise offen
Rindersamen keine Informationen vorhanden
Tiernahrung keine Informationen vorhanden

Saudi-Arabien

Zurzeit gibt es keine länderspezifischen validierten Ausfuhrbescheinigungen zwischen Saudi-Arabien und der Schweiz. Seit kurzem verlangt Saudi-Arabien jedoch, dass in Zukunft eine länderspezifische Gesundheitsbescheinigung ausgestellt werden muss, um weiter exportieren zu können. Die Schweiz arbeitet daher derzeit an der Validierung einer Gesundheitsbescheinigung für Milchprodukte.

Exportprozess für Milchbetriebe

Alle Betriebe, die Milchprodukte nach Saudi-Arabien exportieren wollen, müssen von der saudi-arabischen Behörde registriert werden. Hierzu muss ein „Self Audit“-Dokument ausgefüllt werden, welches an die saudi-arabische Behörde geschickt werden muss. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an uns via Kontaktformular.

Allgemeine Informationen

Export von Milch und Milchprodukten

Als Teil des Markterhaltungsprozesses für dieses Land wurde bereits eine GAP-Analyse (Analyse der Unterschiede zwischen der Schweizer Gesetzgebung und derjenigen von Saudi-Arabien) für Milchprodukte durchgeführt. Eine Gesundheitsbescheinigung (derzeit in Entwicklung) muss jetzt von Saudi-Arabien und der Schweiz validiert und genehmigt werden.

Darüber hinaus müssen alle Betriebe, die Milchprodukte nach Saudi-Arabien exportieren wollen, von der saudi-arabischen Behörde registriert werden. Einige Schweizer Betriebe sind bereits registriert (siehe in «Allgemeine Informationen»). Auch zu beachten ist, dass für Käseprodukte ein Halal-Zertifikat erforderlich sein könnte, wenn das im Käse verwendete Lab tierischen Ursprungs ist.

Unsere Mitglieder profitieren

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