Alle Betriebe, die Milchprodukte nach Saudi-Arabien exportieren wollen, müssen von der saudi-arabischen Behörde registriert werden. Hierzu muss ein „Self Audit“-Dokument ausgefüllt werden, welches an die saudi-arabische Behörde geschickt werden muss. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an uns via Kontaktformular.
Als Teil des Markterhaltungsprozesses für dieses Land wurde bereits eine GAP-Analyse (Analyse der Unterschiede zwischen der Schweizer Gesetzgebung und derjenigen von Saudi-Arabien) für Milchprodukte durchgeführt. Eine Gesundheitsbescheinigung (derzeit in Entwicklung) muss jetzt von Saudi-Arabien und der Schweiz validiert und genehmigt werden.
Darüber hinaus müssen alle Betriebe, die Milchprodukte nach Saudi-Arabien exportieren wollen, von der saudi-arabischen Behörde registriert werden. Einige Schweizer Betriebe sind bereits registriert (siehe in «Allgemeine Informationen»). Auch zu beachten ist, dass für Käseprodukte ein Halal-Zertifikat erforderlich sein könnte, wenn das im Käse verwendete Lab tierischen Ursprungs ist.