Fleisch und Fleischprodukte Markt geschlossen
Milch und Milchprodukte Markt offen
Rindersamen Markt in Bearbeitung oder teilweise offen
Tiernahrung Markt offen

USA – Vereinigte Staaten von Amerika

Es gibt momentan validierte Gesundheitsbescheinigungen für den Export von Milchprodukten und Rindersamen.

Allgemeine Informationen

Export von Fleisch und Fleischprodukten

Die Ausfuhr von Fleisch und Fleischprodukten, Geflügel und Eiern in die USA ist nur für zugelassene Länder möglich. Die Schweiz hat derzeit keine solche Genehmigung und der Export dieser Produkte ist daher nicht möglich. Um diesen Markt öffnen zu können, müsste die Schweiz den Prozess zur Beantragung der Äquivalenz einleiten.

Export von Milch und Milchprodukten

Die Ausfuhr von Milchprodukten in die USA steht allen in der Schweiz bewilligten Betrieben offen (USA verlangt keine spezielle Liste von registrierten Milchbetrieben). Alle Schweizer Betriebe, die Milchprodukte in die USA exportieren wollen, können dies mit der entsprechenden spezifischen Gesundheitsbescheinigung tun (siehe in «Allgemeine Informationen, Gesundheitsbescheinigungen»).

Export von Rindersamen

Die Ausfuhr von Rindersamen ist offen, aber es müssen zusätzliche Bedingungen bezüglich des Schmallenberg-Virus erfüllt werden. Weitere Details finden Sie auf der Website des BLV (unter „Länderspezifische Gesundheitsbescheinigungen und Informationen –> USA – Vereinigte Staaten von Amerika“).

Export von Tiernahrung

Die Ausfuhr steht allen exportierenden Betrieben offen, ohne dass zuvor ein zwischen den USA und der Schweiz ausgehandeltes Veterinärzertifikat für die Ausfuhr vorliegt.

Der Exportprozess läuft wie folgt ab:

  • Der Importeur beantragt eine USDA Veterinary Permit (=VS-Permit);
  • Die Genehmigung ist für ein Jahr für bestimmte Materialien / Waren und für einen bestimmten Betrieb gültig;
  • Je nach Material, das in der Ware enthalten ist, werden bestimmte Bedingungen auf der Genehmigung vermerkt (unter „Restrictions and precautions“);
  • Diese Bedingungen müssen in einer „massgeschneiderten“ vorbereiteten Bescheinigung aufgeführt werden, die von der zuständigen kantonalen Behörde unterzeichnet wird. Das Original dieser Bescheinigung muss die Sendung begleiten;
  • Wenn die Ware Rindfleisch enthält, muss der Erzeugerbetrieb 1x pro Jahr vom zuständigen Tierarzt gemäss der APHIS Imported Products Facility Inspection Checklist (BSE-Fragebogen) inspiziert werden. Diese Checkliste muss USDA, APHIS, VS und NIES zum Zeitpunkt der Erneuerung der Genehmigung zur Verfügung stehen. Die aktuellste Version der Checkliste wird vom Importeur an den exportierenden Betrieb weitergeleitet.
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