Die Ausfuhr von Fleisch und Fleischprodukten, Geflügel und Eiern in die USA ist nur für zugelassene Länder möglich. Die Schweiz hat derzeit keine solche Genehmigung und der Export dieser Produkte ist daher nicht möglich. Um diesen Markt öffnen zu können, müsste die Schweiz den Prozess zur Beantragung der Äquivalenz einleiten.
Die Ausfuhr von Milchprodukten in die USA steht allen in der Schweiz bewilligten Betrieben offen (USA verlangt keine spezielle Liste von registrierten Milchbetrieben). Alle Schweizer Betriebe, die Milchprodukte in die USA exportieren wollen, können dies mit der entsprechenden spezifischen Gesundheitsbescheinigung tun (siehe in «Allgemeine Informationen, Gesundheitsbescheinigungen»).
Die Ausfuhr von Rindersamen ist offen, aber es müssen zusätzliche Bedingungen bezüglich des Schmallenberg-Virus erfüllt werden. Weitere Details finden Sie auf der Website des BLV (unter „Länderspezifische Gesundheitsbescheinigungen und Informationen –> USA – Vereinigte Staaten von Amerika“).
Die Ausfuhr steht allen exportierenden Betrieben offen, ohne dass zuvor ein zwischen den USA und der Schweiz ausgehandeltes Veterinärzertifikat für die Ausfuhr vorliegt.
Der Exportprozess läuft wie folgt ab: