Die aktuellen validierten Exportbescheinigungen werden auf der Webseite des BLV unter dem folgenden Link publiziert Exportunterlagen (admin.ch).
Im Fall von blockierten Waren an der Grenze wenden Sie sich direkt an Ihre kantonalen Vollzugsbehörden.
Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Schweizer Exporteurs, sich über die veterinärmedizinischen und hygienischen Einfuhrbedingungen in dem betreffenden Land zu informieren. Am besten nimmt der Exporteur mit seinem Importeur Kontakt auf. Diejenigen „vor Ort“ sind normalerweise bestens über die Bedingungen informiert.
Der Exportbetrieb informiert sich über die genauen Marktöffnungsbestimmungen bei seinem Importeur (z.B. Prozess mit oder ohne Inspektion durch den Drittstaat, Importbestimmungen, Zeugnisvorlage, etc.) und nimmt mit der PAE Kontakt auf.
Die PAE
Alle exportorientierten Unternehmen oder Organisationen aus dem Bereich der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft können Mitglieder der PAE werden. Nehmen Sie mit der Geschäftsstelle (info@pae-pea.ch) Kontakt auf.
Aktuell wird die PAE von ihren Mitgliedern sowie vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) finanziert.