Fragen und Antworten

Allgemeiner Exportprozess

Wo finde ich die aktuellen validierten Exportbescheinigungen?

Die aktuellen validierten Exportbescheinigungen werden auf der Webseite des BLV unter dem folgenden Link publiziert Exportunterlagen (admin.ch).

Blockierte Waren: mit wem soll ich Kontakt aufnehmen?

Im Fall von blockierten Waren an der Grenze wenden Sie sich direkt an Ihre kantonalen Vollzugsbehörden.

Wer soll die Importbedingungen des Drittstaats einsammeln?

Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Schweizer Exporteurs, sich über die veterinärmedizinischen und hygienischen Einfuhrbedingungen in dem betreffenden Land zu informieren. Am besten nimmt der Exporteur mit seinem Importeur Kontakt auf. Diejenigen „vor Ort“ sind normalerweise bestens über die Bedingungen informiert.

Marktöffnung? Wen kontaktieren?

Der Exportbetrieb informiert sich über die genauen Marktöffnungsbestimmungen bei seinem Importeur (z.B. Prozess mit oder ohne Inspektion durch den Drittstaat, Importbestimmungen, Zeugnisvorlage, etc.) und nimmt mit der PAE Kontakt auf.

Die PAE

  1. analysiert die Marktöffnungsbestimmungen sowie die Importbedingungen,
  2. macht wenn nötig eine Umfrage innerhalb der Branche,
  3. priorisiert die Anfrage,
  4. bereitet die nächsten Schritte für die Marktöffnung vor und
  5. informiert die zuständigen kantonalen Behörden sowie das BLV über das bestehende Projekt.

Plattform Agrarexport

Wer kann Mitglied der PAE werden?

Alle exportorientierten Unternehmen oder Organisationen aus dem Bereich der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft können Mitglieder der PAE werden. Nehmen Sie mit der Geschäftsstelle (info@pae-pea.ch) Kontakt auf.

Wie wird die PAE finanziert?

Aktuell wird die PAE von ihren Mitgliedern sowie vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) finanziert.  

Weitere Fragen?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde.

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