Fleisch und Fleischprodukte Markt geschlossen
Milch und Milchprodukte Markt offen
Rindergenetik Markt offen
Tiernahrung Markt geschlossen

Kanada

Der Markt ist für Milch und -produkte sowie für Rindergenetik geöffnet. Alle Schweizer Betriebe sind für den Export von Milch und -produkte nach Kanada zugelassen.

Audit des Schweizer Lebensmittelsicherheitssystems

Die zuständige kanadische Behörde (Canadian Food Inspection Agency – CFIA) hat im November 2023 im Rahmen ihres Lebensmittelimportprogramms ein Audit des schweizerischen Lebensmittelsicherheitssystems für Milch und Milchprodukte (Fokus Käse)  durchgeführt. Das Audit verlief gut und das Closing Meeting fand am 13.12.2023 statt. Die CFIA wird den Auditbericht bis spätestens Mitte März 2024 zur Stellungnahme versenden.

Allgemeine Informationen

Export von Fleisch und Fleischprodukten

Die Ausfuhr von Fleisch und Fleischprodukten, Geflügel und Eiern nach Kanada ist nur für zugelassene Länder möglich. Die Schweiz hat derzeit keine solche Genehmigung, somit ist der Export dieser Produkte nicht möglich. Um diesen Markt öffnen zu können, müsste die Schweiz den Prozess zur Beantragung der Äquivalenz einleiten.

Wenn Ihr Betrieb daran interessiert ist, diesen Markt zu öffnen, wenden Sie sich bitte an uns via Kontaktformular.

Export von Milch und Milchprodukten

Der Markt für Milch und Milchprodukte ist für alle Betriebe der Schweiz zugelassen. Milch und -produkte, die für den Export nach Kanada bestimmt sind, müssen  die Gesetze und Verordnungen von Kanada erfüllen, wenn das Produkt für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
Länder, die von der kanadischen Behörde als frei von Maul- und Klauenseuche anerkannt werden, wie die Schweiz, müssen für den Export von Milch und -produkte eine Bescheinigung vorweisen.

Zur Zeit gibt es keine für Kanada spezifische Gesundheitsbescheinigung.
Die allgemeine Bescheinigung kann verwendet werden. Es wird jedoch empfohlen, vorgängig mit dem Importeur abzuklären, ob die Bescheinigung von der kanadischen Behörde akzeptiert wird.

Export von Rindergenetik

Die Ausfuhr von Rindersamen und -embryo ist offen, aber es müssen zusätzliche Bedingungen bezüglich des Schmallenberg-Virus erfüllt werden. Weitere Details finden Sie auf der Website des BLV (unter „Länderspezifische Gesundheitsbescheinigungen und Informationen, Kanada“).

 

Export von Tiernahrung

Die Ausfuhr von verarbeitetes Heimtierfutter nach Kanada basiert auf die Beurteilung des Exportlandes durch die Canadian Food Inspection Agency (CFIA). Der Markt ist aktuell geschlossen.

Wenn Ihr Betrieb daran interessiert ist, Tiernahrung mit Zutaten tierischen Ursprungs nach Kanada zu exportieren, wenden Sie sich bitte an uns via Kontaktformular.

Wenn der Export von verarbeiteten Tiernahrung (wärme behandelt, haltbar und verzehrfertig) möglich ist, müssen nach dem Automatischen Import Referenz System AIRS der kanadischen Behörde folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Importeur beantragt ein Import Permit bei der CFIA.
  • Ein zoosanitäres Ausfuhrbescheinigung muss ausgefüllt werden und von der zuständigen Veterinärbehörde des Exportlandes ausgestellt und bestätigt werden. Dieses Zertifikat bestätigt, dass die Tiergesundheitsvorschriften des Einfuhrlandes eingehalten werden.

Da der Markt geschlossen ist, gibt es derzeit keine spezifische Gesundheitsbescheinigung für die Ausfuhr von verarbeitete Tiernahrung aus der Schweiz nach Kanada.